Arbeitsrecht, Compliance – zwei untrennbare Rechtsgebiete: „Contractor Compliance“, „Arbeitszeit Compliance“, „interne Untersuchungen“, Beschäftigtendatenschutz, nur einige wenige Beispiele für Schnittstellenthemen, die (auch) arbeitsrechtlich verstanden und begleitet werden müssen. JUSTEM konzentriert sich auf diese Schnittstellenthemen und hat hier nicht nur zahlreiche Projekte zum Aufbau von Compliance Strukturen und komplexe Haftungsprozesse jeglicher Couleur begleitet, sondern auch gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen anderer Fachgebiete die Risken der Scheinselbständigkeit und illegalen Arbeitnehmerüberlassung in dem Werk „Contractor Compliance“ umfassend aufgearbeitet.