Personalabbau und Restrukturierung treffen den Kern der kollektiv- und individualarbeitsrechtlichen Tätigkeit. Es bedarf eines ganzheitlichen Blickes auf das Arbeitsrecht, um Wesentliches vom Unwesentlichen zu trennen und bereits im Vorfeld später eventuell auftretende Probleme zu vermeiden. Exemplarisch für unser Tätigkeitsspektrum steht insoweit Folgendes:

  • Strukturierung einer Betriebsänderung i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes
  • Erarbeitung einer Verhandlungsstrategie und Begleitung von Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan
  • Information/Beratung mit Wirtschaftsausschuss
  • Konsultation des Betriebsrats wegen Massenentlassung
  • Massenentlassungsanzeige
  • Rechtzeitige Einbindung der Agentur für Arbeit z.B. wegen Transfermaßnahmen
  • Transfersozialplan
  • Mitarbeiterkommunikation
  • Umgang mit Gewerkschaften und Sachverständigen des Betriebsrats
  • Auswirkungen einer Restrukturierung auf betriebsverfassungsrechtliche Strukturen
  • Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung
  • Abwehr einstweiliger Verfügungen des Betriebsrats im Rahmen von Interessenausgleichsverhandlungen
  • Durchführung einer Einigungsstelle
  • Prozessführung einschließlich Kündigungsschutzprozessen.

Bei Fragen etwa zum Gesellschafts- oder Steuerrecht unterstützen wir unsere Mandanten gerne durch erfahrene Anwaltskollegen innerhalb unseres nationalen und internationalen Netzwerks oder arbeiten eng mit bereits ausgewählten Beratern unserer Mandanten zusammen. Ansprechpartner in Fragen rund um Personalabbau und Restrukturierung  sind Caroline Bitsch und Dr. Henning Reitz.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS