Als Arbeitsrechtskanzlei vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in Geschäftsführer- und Vorstandsangelegenheiten. Hierbei haben wir einen besonderen Fokus auf die Beratung von Gesellschaftern bzw. dem Aufsichtsrat von der Begründung über die Abwicklung von Anstellungsverhältnissen mit den Organen bis hin zu Trennungsszenarien.

Unsere Beratung erfasst alle dienstvertrags- und gesellschaftsrechtlichen Aspekte unter Einbeziehung des GmbHG und AktG sowie ergänzender Vorschriften und geht bei Bedarf auch über das rein Rechtliche hinaus, etwa wenn es um die Frage nach Branchenstandards betreffend die Höhe einer angemessenen Vergütung, die Dauer von Kündigungsfristen oder die Verwendung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten geht. Hierzu zählen im Einzelnen folgende Aspekte:

  • Entwurf und Verhandlung von Dienstverträgen mit Vorständen und Geschäftsführern einschließlich der gesellschaftsrechtlichen Umsetzung der organschaftlichen Bestellung
  • Verhandlung und Ausgestaltung von Vergütungspaketen, etwa in Gestalt von Tantiemevereinbarungen, Bonussystemen, Provisionsabreden, Dienstwagenüberlassungsverträgen sowie Pensionszusagen
  • Beratung in Trennungsszenarien einschließlich Abberufung und Kündigung sowie Verhandlung der Trennungsmodalitäten
  • Prozessvertretung vor den Arbeits- und ordentlichen Gerichten vor allem in Trennungsszenarien
  • Beratung und Prozessvertretung im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen und mögliche außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schäden im Zusammenhang mit Pflichtverstößen und Organhaftung.

Ansprechpartner sind Caroline Bitsch und Dr. Henning Reitz, der Mitautor des Abschnitts „Arbeitsgerichtsverfahren“ im Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht im Luchterhand-Fachverlag ist.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS