Die betriebliche Altersversorgung ist fester Bestandteil der arbeitsrechtlichen Beratung, sei es im Zusammenhang mit Unternehmenstransaktionen (z.B. Due Diligence), sei es bei der Einführung, Änderung oder Schließung von Versorgungswerken. Wir beraten beispielsweise zu folgenden Aufgabenstellungen:
- Rechtliche Ausgestaltung von Versorgungswerken von der Einführung bis zur Schließung
- Änderung des Durchführungsweges
- Harmonisierung von Versorgungsordnungen nach Unternehmenstransaktionen
- Gestaltung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Prozessführung.
Wir unterstützen unsere Mandanten auf Wunsch durch fachliche Kooperation mit Steuerberatern, Aktuaren, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatungen. Ansprechpartner in Fragen der betrieblichen Altersversorgung sind Caroline Bitsch und Dr. Claudia Schramm.