Wir beraten Unternehmen umfassend in Bezug auf die Ausgestaltung von Vergütungssystemen. Dies gilt nicht nur in der Situation einer erstmaligen Implementierung bei Neugründungen, sondern beispielsweise auch bei Änderungen an bestehenden Strukturen u.a. vor dem Hintergrund spezifischer Szenarien, wie einer Sanierung oder vor dem Hintergrund alternder Belegschaften. Hierzu gehören im Einzelnen folgende Schwerpunkte und Herausforderungen:

  • Einzelvertragliche Implementierung oder Anpassung von individuellen variablen Vergütungssystemen bei Geschäftsführern, Vorständen, leitenden Angestellten oder sonstigen Key Employees u.a. auch an den Schnittstellen bspw. zum (Bank-)Aufsichtsrecht
  • Kollektive Implementierung oder Anpassung von variablen Vergütungsmodellen und planungssichere Verzahnung zwischen den Ebenen des Tarifvertragsrechts, der betrieblichen Mitbestimmung, des Individualrechts sowie eventuell bestehender Tatbestände mit kollektiven Bezügen wie Gesamtzusagen und betriebliche Übungen
  • Berücksichtigung branchenspezifischer Vorgaben wie etwa zwingende gesetzliche Bestimmungen bspw. nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Mindestlohngesetz oder spezifische Besonderheiten in Fällen von Arbeitnehmerüberlassung
  • Ausgestaltung und Flexibilisierung von betrieblichen Sozialleistungen und Sonderzahlungen unter Berücksichtigung insbesondere der dynamischen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur AGB-Kontrolle
  • Wenn es um Firmenfahrzeuge zur privaten Nutzung oder betriebliche Sozialleistungen – wie Jobtickets oder Essensschecks – geht, beschränkt sich unser Beratungsspektrum nicht nur auf das Arbeitsrecht, sondern schließt auch die Schnittstelle zum Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ein.

Unsere besondere Expertise im Vergütungsbereich rundet die Beratung zu Vergütungssystemen in der Bank- und Finanzindustrie ab, die strengen regulatorischen Vorgaben unterliegen. Ansprechpartner in sämtlichen Fragen betreffend Vergütungssysteme, betriebliche Sozialleistungen und Sonderzahlungen sind Caroline Bitsch und Dr. Thilo Mahnhold.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS