Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich des Outsourcings, sei es bei der Fremdvergabe von dienstleistungsnahen Prozessen oder bei typischen Nebenleistungen wie IT, Technik, Werkschutz, Kantine oder vereinzelten Arbeitsschritten und Subprozessen. Wir begleiten komplexe Outsourcing-Projekte umfassend strategisch und rechtlich, aber auch bei einzelnen Fragestellungen, die sich innerhalb komplexer Prozesse ergeben können. Hierzu zählen insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Strategische Beratung zur Gestaltung eines Outsourcings unter allen rechtlich relevanten Aspekten einschließlich Gutachtertätigkeiten
  • Beratung und Verhandlungen der maßgeblichen Dienst- und Werkverträge einschließlich der zivil- und haftungsrechtlichen Fragestellungen
  • Verhandlungen mit kollektiven Interessenvertretungen, vor allem mit Betriebsräten zu Interessenausgleich und Sozialplan bei möglichen Betriebsänderungen
  • Arbeitsrechtliche Implementierung einschließlich Unterrichtungsschreiben nach § 613 a, Versetzungen, Änderungskündigungen oder sonstiger Maßnahmen
  • Umfassende Beratung zum Thema Scheinselbstständigkeit, Scheinwerkverträge und (verdeckter) Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang mit der Fremdvergabe; hierbei beraten wir unsere Mandanten regelmäßig auch an der Schnittstelle von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Umfassende Beratung zu ergänzenden Fragestellungen zu Compliance und Beschäftigtendatenschutz

Ansprechpartner in Fragen rund um die Themen Outsourcing sind Dr. Thilo Mahnhold und Dr. Daniel Klösel, die bereits zahlreiche Publikationen zum Thema veröffentlicht haben. Themen im Zusammenhang mit Outsourcing  waren bereits wiederholt Thema unserer Mandanten-Infos und in unseren Frühstücksveranstaltungen.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS