(Scheidende) Mitarbeiter und Schwachstellen in der IT. Es gibt zahlreiche Wege, wie Geschäftsgeheimnisse und Know-how in die falschen Hände geraten können. Die „Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ schafft den Rechtsrahmen, an dem sich Unternehmen beim präventiven wie repressiven Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse ausrichten müssen. Das führt zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, zu denen wir unsere Mandanten beraten, wie z.B.:
- Arbeitsvertragliche Geheimhaltungsklauseln, NDAs
- Implementierung von Geheimhaltungsmaßnahmen
- Vertragsgestaltung bzgl. Urheberrechten etc.
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu IT Security Tools und IT Policies
- Whistleblowing
- Interne Ermittlungen einschließlich Sanktionierung von Mitarbeitern
- Gerichtlicher Geheimnisschutz, z.B. Erstreiten von Unterlassungsverfügungen, Schadensersatz
- Schulungen
An den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Strafrecht, arbeiten wir innerhalb unseres Netzwerks mit erfahrenen Kollegen zusammen und ziehen bei Bedarf auch nichtanwaltliche Berater wie etwa IT-Forensiker hinzu. Fragen zum Schutz von Know-how und Geschäftsgeheimnissen waren schon mehrfach Gegenstand unserer Frühstücksveranstaltungen und Mandanten-Infos. Ansprechpartner sind Dr. Daniel Klösel und Dr. Thilo Mahnhold.