Das Arbeitsrecht 4.0 steht vor der großen Herausforderung, mit dem technischen und wirtschaftlichen Wandel Schritt zu halten. Durch die Digitalisierung wird die Arbeitswelt immer schneller, komplexer und vernetzter. Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt und die Arbeitsplätze grundlegend. Es werden andere Anforderungen an Arbeitnehmer im Umgang mit den neuen Medien gestellt. Dies bedeutet neue Herausforderungen für das Unternehmen beim Einsatz von Arbeitnehmern. Wir befassen uns etwa mit folgenden Themen:

  • Strategische Beratung zu und Umsetzung von flexiblen Arbeitszeitkonzepten
  • Flexibilisierung des Arbeitsortes – Home Office, Telearbeit, Mobile Working
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen (Crowdworking, Scrum etc.)
  • Verhandlung mit kollektiven Arbeitnehmervertretungen, insbesondere Betriebsräten, bei der Umsetzung moderner Arbeitskonzepte wie etwa bei Betriebsvereinbarungen zum Home Office
  • Beratung von Startups und Umsetzung moderner Beschäftigungskonzepte
  • Gestaltung alternativer Beschäftigungsformen jenseits des Normalarbeitsverhältnisses einschließlich Werk- und Dienstverträge

Bei der rechtlichen Umsetzung der Arbeitswelt 4.0 sind Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten und gesetzliche Vorgaben wie die des Arbeitszeitgesetzes. Ansprechpartner für die Beratung im Bereich Arbeitswelt 4.0 und Digitalisierung sind Dr. Daniel Klösel und Caroline Bitsch.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS