Betriebsräte sind komplexe Gebilde. Jedes Gremium hat seine eigene Dynamik, das Geflecht an örtlichen, Gesamt- und Konzernbetriebsräten ist Quell häufig divergierender Interessen auf Seite der Arbeitnehmervertretungen. Damit ist „richtiges“ Verhandeln für den Arbeitgeber weit mehr als die Anwendung betriebsverfassungsrechtlicher Normen. Wegweisend ist die Erarbeitung einer Verhandlungsstrategie, die unterschiedliche Interessen, Erwartungshaltungen (auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite), zeitliche Rahmenbedingungen und branchenspezifische Besonderheiten einbezieht.

Geprägt durch unsere langjährige Erfahrung mit Betriebsräten unterschiedlichster Facetten beraten wir unsere Mandanten in sämtlichen Phasen der Konfliktlösung und Konfliktvermeidung von der Erarbeitung einer zielführenden Verhandlungsstrategie bis hin zu Einigungsstelle und arbeitsgerichtlichem Beschlussverfahren. Insbesondere beraten wir zu folgenden Themen:

  • Arbeitsrechtliche Strukturierung von Reorganisationen, Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan, Konsultation bei Massenentlassung
  • Interessenausgleich und Sozialplan bei der Digitalisierung von Arbeitsprozessen
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu mitbestimmten Themen wie Arbeitszeit, Beschäftigtendatenschutz, MIFID II, Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz, Entgeltgrundsätzen
  • Umgang mit Beratungs- und Informationsrechten von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss in der Transaktion – Betriebsverfassung und Umwandlungsgesetz
  • Gestaltung betriebsverfassungsrechtlicher Strukturen
  • Umgang mit Matrixstrukturen
  • Begleitung des Arbeitgebers bei Betriebsratswahlen
  • Sanktionierung von Betriebsratsmitgliedern, Sonderkündigungsschutz
  • Auflösung verfestigter Konflikte auch durch neue Wege des innerbetrieblichen Konfliktmanagements
  • Prozessführung, z.B. zur Reichweite von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, Zuständigkeitsfragen, bei Einstellungen, zur Erforderlichkeit von Betriebsratsschulungen sowie Wahlanfechtungen

Ansprechpartner in Fragen rund um das Betriebsverfassungsrecht sind Caroline Bitsch und Dr. Thilo Mahnhold. Betriebsverfassungsrechtliche Themen waren und sind regelmäßig Thema in unseren Mandanten-Infos und in unseren Frühstücksveranstaltungen.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS