Vertragsgestaltung ist eine Kunst für sich, und das nicht erst, seitdem Arbeitsverträge genau wie Anstellungsverträge mit Geschäftsführern und Vorständen der AGB-Kontrolle unterliegen und die Rechtsprechung immer wieder mit Überraschungen aufwartet. Daneben sehen sich insbesondere Arbeitgeber in multinationalen Konzernstrukturen häufig „Konzernvorgaben“ ausgesetzt, die in Deutschland Neuland sind und bei Betriebsräten auf Verwunderung und Ablehnung stoßen. Nationale und exterritoriale regulatorische Vorgaben führen zu weiteren Schwierigkeiten.

Dank unserer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht können wir unsere Mandanten bei der Vertragsgestaltung auf dem neuesten Stand halten und ihnen helfen, Verhandlungsstrategien gegenüber den Betriebsräten zu entwickeln, um praxistaugliche Lösungen für „Global Policies“ zu finden. Unsere Verankerung in der Compliance hilft uns, für die Betriebsräte zunächst Unverständliches doch verständlich zu machen. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst beispielsweise Folgendes:

  • Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen in Übereinstimmung mit branchentypischen Usancen
  • Gestaltung von Vergütungsregelungen (einschließlich Bonus)
  • Gestaltung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und Matrixklauseln
  • Vertragsgestaltung bei Fremdpersonaleinsätzen (Solo-Selbstständige, Werkunternehmer und AÜG)
  • Verhandlung mitbestimmungspflichtiger Policies mit dem Betriebsrat, etwa zu Compliance-Themen, Vergütungsfragen oder der IT-Security
  • Rechtskonforme Gestaltung mitbestimmungsfreier Policies
  • Mitbestimmungsfreie Strukturierung von Policies

Arbeitsvertragliche Themen waren bereits wiederholt Thema in unseren Mandanten-Infos und in unseren Frühstücksveranstaltungen. Ansprechpartner in Fragen rund um die Gestaltung von Verträgen und Policies sind Dr. Henning Reitz und Dr. Thilo Mahnhold.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS