Fragestellungen zum Thema Fremdpersonaleinsatz, sei es in Form einer Arbeitnehmerüberlassung oder auf Basis von Werk- und Dienstverträgen, nehmen eine herausragende Bedeutung in unserer Beratung ein. Wir beraten und vertreten deutsche und internationale Unternehmen, angefangen von lokalen und hoch spezialisierten Agenturen und Outsourcing-Dienstleistern bis hin zu multinationalen Konzernen, die ihrerseits Fremdpersonal nachfragen und einsetzen.
Unser Beratungsfeld umfasst alle in Betracht kommenden rechtlichen und strategischen Fragestellungen, angefangen von der Beratung zu Geschäftsmodell und Vertragsgestaltung über präventive Strategien zur Haftungsvermeidung (Contractor Compliance) bis hin zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung gegenüber Behörden und sonstigen Beteiligten, wenn die Situation ausweglos erscheint. Hierzu gehören folgende Schwerpunkte:
- Strategische Beratung zu möglichen Modellen eines Fremdpersonaleinsatzes (Arbeitnehmerüberlassung, Werk- oder Dienstvertrag etc.)
- Vertragsgestaltung und Verhandlung von AÜ-, Werk- und Dienstverträgen
- Implementierung von Strategien zur Haftungsvermeidung und Integration in bestehende CMS-Systeme (Contractor Compliance)
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Unternehmen in allen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerüberlassung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten im Fall einer Statusverfehlung (Statusverfahren gegen Deutsche Rentenversicherung, Statusklage eines möglichen Scheinselbstständigen etc.)
- Zivilrechtliche Haftungsprozesse zwischen beteiligten Unternehmen auf Seiten des Verleihers/Auftragnehmers sowie des Entleihers/Auftraggebers
- Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung und grenzüberschreitende Werk-/Dienstverträge
- Arbeitsrechtliche Transaktionsberatung insbesondere bei Zielunternehmen mit dem Fokus auf Fremdpersonaleinsatzmodelle (Verleihunternehmen, IT-Dienstleister etc.)
Ansprechpartner in Fragen rund um die Themen Contractor Compliance sind Dr. Thilo Mahnhold und Dr. Daniel Klösel, die jeweils neben ihrer Dissertation auch noch weitere Publikationen zum Thema Compliance veröffentlicht haben. Derartige Themen waren bereits wiederholt Thema unserer Mandanten-Infos und in unserer regelmäßigen Reihe von Frühstücksveranstaltungen.