„How to do business in Germany?“ Diese Frage bewegt Unternehmen zum Markteintritt oder zum Ausbau ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland. Dies führt automatisch zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie z.B. der Vorbereitung geeigneter Arbeitsverträge und „Policies“, dem richtigen Umgang mit der deutschen Mitbestimmung auf Unternehmensebene oder der Entscheidung für oder gegen eine Tarifbindung.
In diesem Zusammenhang stellen sich viele branchenspezifische Fragen, bei denen unser reichhaltiger Erfahrungsschatz – gewonnen aus der langjährigen Beratung nationaler und multinationaler Finanzinstitute am Finanzplatz Frankfurt am Main – von großem Vorteil sein kann. Folgende Themen bilden unseren Schwerpunkt:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Verträgen mit Fremdpersonal
- Gestaltung von (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
- Vor- und Nachteile einer Tarifbindung
- Gestaltung von Policies einschließlich der Anpassung von Policies an das deutsche Recht
- Gestaltung von Beschäftigungsmodellen – Arbeitnehmer oder Fremdpersonal
- Unternehmensmitbestimmung einschließlich deren Strukturierung
- Beschäftigtendatenschutz und Compliance
- Vergütungsmodelle/Grundsätze insbesondere mit Fokus auf die Finanzmarktregulierung (IVV).
Unsere Beratung konzentriert sich insoweit auf die im Kern arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Für weiterführende Fragen, etwa zum Gesellschaftsrecht, steht unseren Mandanten unser erprobtes nationales und internationales Netzwerk an erfahrenen Anwaltskollegen zur Verfügung, wobei wir die Anfragen unserer Mandanten auch gerne koordinieren.
Ansprechpartner in Fragen rund um die Unternehmensgründung/Brexit sind Caroline Bitsch und Dr. Henning Reitz.