Matrixstrukturen, gleich ob unternehmensübergreifend oder unternehmensintern, sind fester Bestandteil der modernen Unternehmensorganisation, und das schon längst nicht mehr nur in Konzernen anglo-amerikanischen Ursprungs. Auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung in der Beratung multinationaler Unternehmensgruppen unterstützen wir unsere Mandanten etwa bei folgenden Aufgabenstellungen:

  • Verhandlungen mit Betriebsräten zu Matrixstrukturen, Interessenausgleich und Sozialplan
  • Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnung von Matrix-Arbeitnehmern in Betriebsratswahl und Einstellungsprozess
  • Gestaltung arbeitsvertraglicher Matrixklauseln
  • Ausübung von Weisungsrechten in der Matrixstruktur
  • Vermeidung von Arbeitnehmerüberlassung und Gemeinschaftsbetrieb
  • Auswirkungen auf die Unternehmensmitbestimmung.

Matrixstrukturen waren bereits wiederholt Thema in unseren Frühstücksveranstaltungen. Ansprechpartner sind Dr. Thilo Mahnhold und Dr. Henning Reitz.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS