Auch wenn in vielen Konstellationen außergerichtliche Wege der Konfliktvermeidung und Lösung zielführender sein mögen, die Prozessführung ist und bleibt fester Bestandteil unserer arbeitsrechtlichen Beratung. Das betrifft Individualstreitigkeiten mit Arbeitnehmern und kollektivrechtliche Streitigkeiten mit Betriebsräten gleichermaßen. Wir verfügen über reichhaltige Prozesserfahrung im gesamten Instanzenzug einschließlich des Bundesarbeitsgerichts und vertreten unsere Mandanten beispielsweise in folgenden Streitigkeiten:

  • Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zur Erforderlichkeit von Betriebsratsschulungen, zu Zuständigkeitsfragen, der Reichweite von Mitbestimmungsrechten, der Betriebsratswahl, der Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen, der Auflösung von Betriebsräten oder dem Ausschluss einzelner Betriebsratsmitglieder, der Auslegung von Betriebsvereinbarungen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Streitigkeiten mit Arbeitnehmern bei Versetzungen auch im vorläufigen Rechtsschutz
  • Bonusklagen
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen vor den Arbeits- und den ordentlichen Gerichten, z.B. in Compliance-Sachverhalten
  • Gerichtliche Durchsetzung von (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
  • Gerichtliche Durchsetzung des IP-Schutzes
  • AGG-Hopping
  • Streitigkeiten vor den Arbeits- und Sozialgerichten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Fremdpersonal (AÜG und Scheinselbständigkeit).

Ansprechpartner in Fragen betreffend Prozessvertretung sind Dr. Henning Reitz, der vor seinem Eintritt bei JUSTEM Rechtsanwälte zeitweilig als Richter an den Arbeitsgerichten Frankfurt am Main und Kassel tätig war und Mitautor des Abschnitts “Arbeitsgerichtsverfahren” im Formularbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht ist, und Dr. Daniel Klösel.

JUSTEM Rechtsanwälte

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