Die Gründe, warum sich Unternehmen von Mitarbeitern trennen wollen oder müssen, sind vielfältig. Neben einer Kündigung aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kommt auch eine einvernehmliche Trennung in Betracht, selbst wenn ein Kündigungsausspruch bereits stattgefunden hat.

Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir über tiefgreifende Erfahrungen im Kündigungsrecht und beraten unsere Mandanten von der Vorbereitung einer Kündigung bis hin zur Prozessführung im Kündigungsschutzprozess. Hierbei stehen beispielsweise folgende Themenfelder an:

  • Außergerichtliche Trennungsverhandlungen mit Arbeitnehmern, leitenden Angestellten, Geschäftsführern und Vorständen
  • Berücksichtigung regulatorischer Vorgaben etwa nach der IVV oder dem AktG bei Regelungen zu Abfindungen, etc.
  • Vorbereitung betriebsbedingter Kündigungen von der unternehmerischen Entscheidung über die Massenentlassungsanzeige bis hin zu den praktischen Herausforderungen der Zustellung von Kündigungen
  • Vorbereitung von Betriebsratsanhörungen
  • Vorbereitung verhaltensbedingter (Verdachts-) Kündigungen einschließlich internen Ermittlungen
  • Umgang mit Sonderkündigungsschutz, z.B. Verfahren vor dem Integrationsamt, etc.
  • Umgang mit „Low Performern“
  • Prozessführung vor Arbeits- und ordentlichen Gerichten.

Kündigungsrechtliche Themen waren bereits mehrfach Gegenstand unserer Mandanten-Infos. Ansprechpartner in Fragen betreffend die Trennung von Mitarbeitern sind Caroline Bitsch und Dr. Henning Reitz.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS