Compliance und Arbeitsrecht, zwei Themengebiete, die reich an Schnittmengen sind. Zahlreiche Compliance Maßnahmen unterliegen Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, stoßen an die Grenzen des Beschäftigtendatenschutzes oder finden ihren Ausgangspunkt in arbeits- bzw. sozialrechtlichen Haftungsrisiken. Aufgrund unserer langjährigen Verankerung in beiden Themenbereichen fügen wir die häufig gegenläufigen Interessen für unsere Mandanten zusammen und suchen nach praktisch sinnvollen Lösungen.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst beispielsweise folgende Aufgabenstellungen:

  • Gestaltung interner Ermittlungen, entweder aktiv steuernd oder im Hintergrund lenkend
  • Vorbereitung von Verdachtskündigungen und Durchsetzung von Schadensersatzforderungen im Rahmen interner Ermittlungen
  • Implementierung einer Contractor Compliance zur risikominimierten Gestaltung von Fremdpersonaleinsätzen
  • Mindestlohn-Compliance
  • Betriebsverfassungsrechtliche Entgelt-Compliance bei Betriebsräten
  • Entgelt-Compliance für Banken und Versicherungen
  • Entwurf von Codes of Ethics/Codes of Conduct
  • Whistleblowing
  • Mitarbeiter-Screening, Terrorlistenscreening
  • Rechtliche Gestaltung von Background Checks
  • Verhandlung mitbestimmungspflichtiger Bestandteile von Compliance Management Systemen (CMS) mit dem Betriebsrat.

Zur effektiven und fachkundigen Gestaltung interner Ermittlungen greifen wir bei Bedarf auf ein erprobtes Netzwerk an hochspezialisierten, erfahrenen Anwaltskollegen etwa aus dem Strafrecht sowie auf nichtanwaltliche Berater, wie z.B. IT-Forensiker, zurück.

Ansprechpartner in Fragen rund um die Themen Compliance und interne Ermittlungen sind Dr. Thilo Mahnhold und Dr. Daniel Klösel, die jeweils neben ihrer Dissertation auch noch weitere Publikationen zum Thema Compliance veröffentlicht haben.

Compliance und interne Ermittlungen waren bereits wiederholt Thema unserer Mandanten-Infos und unserer Frühstücksveranstaltungen.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS