Wir verfügen über große Erfahrung in der transaktionsbezogenen, arbeitsrechtlichen Beratung, sei es bei Unternehmenskäufen, Umwandlungen, Outsourcing, Joint Ventures oder sonstigen strukturändernden Maßnahmen.

Wir begleiten komplexe nationale und multinationale Transaktionen aus arbeitsrechtlicher Sicht und beraten unsere Mandanten – auf Veräußerer- oder Erwerberseite – in allen Phasen, beginnend im Vorfeld einer Transaktion zur Einschätzung und Bewertung arbeitsrechtlicher Risiken und bei der Transaktion selbst. Hierzu gehören im Einzelnen folgende Schwerpunkte:

  • Anfertigung von Factbooks und weiterer Marketinginstrumenten im Rahmen von Bieterverfahren
  • Durchführung der arbeitsrechtlichen Due Diligence und Anfertigung umfänglicher Full-Scope oder eingeschränkter Red-Flag Reports
  • Verhandlungen mit kollektiven Arbeitnehmervertretungen zu parallelen betrieblichen Reorganisationsmaßnahmen bei Betriebsspaltungen etc.
  • Erstellung der notwendigen arbeitsrechtlichen Dokumente wie Informationsschreiben zum Betriebsübergang nach § 613a BGB
  • Erstellen, Überarbeitung und Verhandlungen zum Abschluss von Unternehmenskaufverträgen bei Asset Deals, Share Deals und in Umwandlungsszenarien
  • Post-M&A-Beratung einschließlich der arbeitsrechtlichen Integration neuer Geschäftsbereiche oder sonstigen Umstrukturierungen und Reorganisationen, der Verhandlung und dem Abschluss neuer Dienst- oder Arbeitsverträge mit Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten, der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie bei Trennungsszenarien.

Unsere Expertise beschränkt sich zwar auf das Arbeitsrecht und die unmittelbar an das Arbeitsrecht angrenzenden Themen. Allerdings verfügen wir im Rahmen unseres Netzwerks  über erprobte Kontakte zu renommierten Anwaltskollegen aus allen Bereichen des Wirtschaftsrechts, die eine umfassende und grenzüberschreitende Transaktionsberatung gewährleisten.

Ansprechpartner sind Caroline Bitsch, die in ihrer langjährigen Karriere bereits eine Vielzahl von Transaktionen aus arbeitsrechtlicher Sicht hauptverantwortlich begleitet hat, Dr. Henning Reitz und Dr. Daniel Klösel.

JUSTEM Rechtsanwälte

JUST EMPLOYMENT – JUST EMPLOYERS