Kollektives Arbeitsrecht
Für eine Vielzahl unserer Mandanten ist unsere Fachkompetenz in den Bereichen der Betriebsverfassung und der Unternehmensmitbestimmung, einschließlich der europäischen Ebene, von herausragender Bedeutung.
Gleiches gilt insbesondere auch für die strategische Beratung bei der Wahl des für den individuellen Mandanten richtigen Unternehmensmodells unter betriebs-
verfassungsrechtlichen, mitbestimmungsrechtlichen und tarifvertraglichen Aspekten.
Da der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens nicht zuletzt maßgeblich auch von den kollektivarbeitsrechtlichen Bedingungen bestimmt wird, schätzen unsere Mandanten die maßgeschneiderte und praxisorientierte Begleitung durch unsere Anwälte in der Verhandlung mit Betriebsräten und Gewerkschaften bei der Umsetzung ihrer unternehmerischen Maßnahmen.
